Umstritten und bislang durch den BGH nicht abschließend geklärt ist die Frage, ob bei einem VOB/B-Vertrag der Auftraggeber auch einseitig ändernde Vorgaben zur Bauzeit machen kann. Dies wird im Wesentlichen damit abgelehnt, dass § 1 Nr. 3 VOB zwar ein Anordnungsrecht über Änderungen des Bauentwurfs enthalte, darunter aber eben nicht die Bauzeit falle.
Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg hatte ...