I. Voraussetzungen für eine Scheidung
Eine Ehe kann gemäß § 1565 BGB geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wieder herstellen. Es gilt nicht mehr das Verschuldensprinzip, sondern das Zerrüttungsprinzip. Im Regelfall müssen die Eheleute ein Jahr ...