Der Deutsche Bundestag hat am 21.02.2008 das „Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren“ beschlossen. Damit wird die genetische Feststellung, von wem ein Kind abstammt, unabhängig von der Anfechtung der Vaterschaft ermöglicht.
In einem früheren Newsletter hatten wir schon darauf hingewiesen, dass schätzungsweise jedes 10. Kind ein sogenanntes „Kuckuckskind“ sein soll. ...