Wenn das Strafverfahren einen für den Angeklagten ungünstigen Ausgang nimmt und dieser zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt wird, gelangt diese Vorstrafe in das Bundeszentralregister (BZR). Dieses wird dann bei jedem weiteren Strafverfahren herangezogen, um zu prüfen, ob der Beschuldigte erneut, vielleicht sogar mit einer ähnlichen Tat straffällig geworden ist. Das könnte sich dann ...