Verkehrsrecht

Hinweise und Rechtsprechungen

1.    Allgemeines

Die Anordnung von Fahrverbot ist in § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG) und in § 44 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Die eine Vorschrift gilt für Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldverfahren) und die andere für Strafsachen. Auf Unterschiede weise ich im folgenden Text hin.

Fahrverbot darf nicht mit Fahrerlaubnisentziehung verwechselt werden. Wer ein Fahrverbot absitzt, hat die ...

Weiterlesen

Innerorts 80 km/h statt 50 km/h, nach Abzug einer Toleranz also 27 km/h zu schnell. Das gibt nach Bußgeldkatalog normalerweise 100,00 EUR Geldbuße und drei Punkte in Flensburg.
Damit die Tat als „Normalfall“ eingestuft werden kann, müssen aber bestimmte Voraussetzungen vorliegen. In der Bußgeldkatalogverordnung heißt es dazu in § 1 Abs. 2, dass die Regelsätze für fahrlässige Begehensweise und ...

Weiterlesen

Nach einer neuesten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin kann auch das hartnäckige Falschparken zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen.
Im konkreten Fall ist einem Betroffenen durch das zuständige Landesamt die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung entzogen worden, nachdem er in dem Zeitraum vom November 2010 bis Juni 2012 insgesamt 127 Parkverstöße und 17 geringfügige ...

Weiterlesen

Grundsätzlich kann der PKW-Schaden auf der Basis eines Sachverständigengutachtens abgerechnet werden. Dies gilt aber nicht für im Gutachten aufgeführte Verbringungskosten zu einer Lackiererei. Die Überführungskosten, die bei der Werkstatt angefallen wären, bei der der Kostenvoranschlag oder Gutachten eingeholt worden ist, sind vermeidbar, weil es viele Werkstätten gibt, die eine Lackiererei direkt ...

Weiterlesen

Die Pauschale für Aufwendungen eines Geschädigten nach einem Verkehrsunfall für Porti, Telefon etc. beträgt nach ständiger Rechtsprechung der 103. Zivilabteilung des Amtsgerichts Dresden 50,00 DM (AG Dresden, Urteil vom 15.09.00 - Az.: 103-C-3164/00).

Weiterlesen

Der Kläger befuhr mit seinem PKW am 10.11.98 um 14.55 Uhr den Parkplatz vor dem Haupteingang des Bahnhofes Dresden-Neustadt zwischen den Parkflächen in Richtung Ausfahrt. Die Beklagte zu 1. kam aus der Sicht des Klägers von rechts auf einem auf dem Asphalt markierten Weg , der unmittelbar vor dem Bahnhofsgebäude hierzu parallel verläuft. Beim Vortasten des Klägers, der auf diesen Weg nach links ...

Weiterlesen

Lückenfall

Der Kraftfahrer, der bei dichtem Verkehr an einer Kolonne stehender Fahrzeuge vorbeifährt, muss sich unter Umständen auf Querverkehr aus freigelassenen und für ihn erkennbaren Lücken einrichten. Er muss es insbesondere Verkehrsteilnehmern im Querverkehr ermöglichen, aus der freigehaltenen Lücke heraus bis zur Erlangung freier Sicht auf den vor der haltenden Kolonne nicht besetzten ...

Weiterlesen

Nach § 66 Abs. 1 Nr. 3 OWiG muss ein Bußgeldbescheid die Bezeichnung der Tat sowie Zeit und Ort ihrer Begehung enthalten. Im konkreten Fall hieß es hierzu, "auf der Bautzener Landstraße in Fahrtrichtung stadtwärts" nicht das Rotlicht einer Ampel befolgt zu haben. Die Bezeichnung war ungenau, weil es auf der Bautzener Landstraße mehrere Ampelanlagen gibt. Eine ungenaue Ortsbeschreibung ist aber nur ...

Weiterlesen

Wer von einer Nebenstraße durch eine Kolonnenlücke auf die Vorfahrtsstraße zum Abbiegen oder Überqueren auffährt und dort mit einem Überholer zusammenstößt, begeht einen Vorfahrtsfehler und haftet, auch wenn er hereingewunken worden ist, in der Regel allein. Der Vorfahrtsberechtigte, der eine Kolonne überholt, muss nicht damit rechnen, dass vor Einfahrten oder Einmündungen in der Kolonne Lücken ...

Weiterlesen

229 km/h statt 130 km/h – 3 Monate Fahrverbot, 375,00 EUR Geldbuße, 4 Punkte – dieser existenziellen Bedrohung sah sich einer unserer Mandanten ausgesetzt. Vorangegangen war ein durchaus eher seltener Vorfall:

Die Polizei war zur Nachtzeit mit einem Videomesswagen unterwegs, ein Diesel-Kombi mit ca. 200 PS. Auf der A4 wurde dieser Wagen von einem Mercedes und einem nachfolgenden Porsche überholt, ...

Weiterlesen
Seite 13 von 19

Hat Ihnen der Beitrag gefallen? Dann teilen Sie ihn doch mit anderen: