Nach zähem Hin und Her zwischen Gewerbetreibenden und Gewerkschaften hat sich der Freistaat Sachsen entschieden: Nach dem Sächsischen Gesetz über die Ladenöffnungszeiten kann nunmehr von 6 bis 22 Uhr ge- und verkauft werden.
Für die Beschäftigten im Einzelhandel, in den Bäckereien und Friseursalons, die häufig in den großen Einkaufspassagen tätig sind, hat das neue Ladenöffnungsgesetz jedoch ...