In Mietverträgen über Gewerberäume sind umfangreiche Ausschlüsse und Begrenzungen der Gewährleistungsansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter nicht selten. Häufig ist auch folgende Klausel enthalten:
"Eine Minderung der Miete ist ausgeschlossen, wenn durch Umstände, die der Vermieter nicht zu vertreten hat (z. B. Verkehrsumleitung, Straßensperrungen, Bauarbeiten in der Nachbarschaft usw.), ...