Die Landeshauptstadt Dresden versucht unverändert, Kindern, die nicht im Stadtgebiet wohnhaft sind, den Zugang zu städtischen Einrichtungen oder privaten Trägern zu verwehren. Zwar darf die Stadt grundsätzlich den „eigenen“ Kindern, die unmittelbar gegen sie einen Betreuungsanspruch haben, den Vorrang gegenüber anderen Kindern einräumen, dies gilt aber nur, soweit ein Platz nicht zur Verfügung ...