Welche Posten in der Betriebskostenabrechnung abgerechnet werden können, legt die Betriebskostenverordnung fest. So sind Betriebskosten umlagefähig, wenn es sich um Kosten handelt, die dem Vermieter durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch laufend entstehen. Laufend bedeutet nicht jährlich, sondern in regelmäßigen Abständen. In unserem Newsletter Ausgabe Nr. ...