In einem Rechtsstreit vor dem Landgericht Dresden (LG) stritten zwei Steuerberatungsgesellschaften um die Frage, ob sie im geschäftlichen Verkehr zum Zwecke des Wettbewerbs Anzeigen schalten dürfen, in denen mit der Aussage
„Neukunden! 20 % Nachlass (für ein Jahr auf Gebühren für Buchungsführungsarbeiten)“
geworben wird. Die zuvor abgemahnte Steuerberatungsgesellschaft verteidigte sich gegen den ...