Das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil v. 21. Juni 2012, Az.: 2 AZR 153/11) hat sich erneut mit der Frage befasst, ob ein Diebstahl im Arbeitsverhältnis eine Kündigung rechtfertigen kann – insbesondere bei langjähriger beanstandungsfreier Betriebszugehörigkeit.
In der jüngsten Vergangenheit hat das BAG seine Rechtsprechung zu Kündigungen bei Diebstahl deutlich zu Gunsten der Arbeitnehmer ...