Auch insbesondere aus steuerlichen Gründen kommt es nicht selten dazu, dass Eltern zu Lebzeiten das Eigentum an ihrem Wohngrundstück auf ein oder mehrere Kinder übertragen und sich im Gegenzug ein lebenslängliches, unentgeltliches Wohnrecht einräumen lassen. Auch nicht selten, kommt es schließlich dazu, dass letztlich auch der letztlebende Elternteil aus gesundheitlichen Gründen ständiger Pflege ...