Der Bundesgerichtshof hatte in dritter Instanz darüber zu befinden, ob es zu dem Aufgabengebiet eines Testamentsvollstreckers gehöre, einen Pflichtteilsanspruch, der sich in dem vom Vollstrecker verwalteten Nachlass befand, geltend zu machen. In diesem Zusammenhang geht es um folgende Angelegenheit:
Der Erblasser war am 02.03.2010 verstorben. Er hatte am 15.02.2010 ein Testament errichtet und ...