Entwicklungen: Das im Moment geltende Umgangsrecht wurde zuletzt nach einem Urteil des BVerfG im Jahr 2004 reformiert.
Vor dieser Änderung hatten lediglich die rechtlichen Väter, also die Väter, die entweder mit der Kindesmutter bei der Geburt verheiratet waren oder die, welche die Vaterschaft anerkannt hatten, ein Recht auf Umgang mit dem Kind. Den leiblichen Vätern aber, die weder mit der ...