Als passionierter Angler gönnt man sich ein professionelles Messer zum Ausweiden, und dann das: eine Anklage wegen vorsätzlichen Besitzes und Führen von Waffen!?
So erging es einem Mann aus Sachsen, der bei einer routinemäßigen Polizeikontrolle sein Ausweidemesser im Auto mit sich führte. Aufgrund des äußerlichen Erscheinungsbildes dieses Messers kam für die Beamten sofort in Betracht, dass dies ...