Wird nach einem Schadenereignis ein Fahrzeug derart beschädigt, dass es nicht mehr fahrfähig ist oder aber die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist, kann für den Zeitraum, in dem die Nutzung des Fahrzeuges nicht möglich war, Nutzungsausfallentschädigung beansprucht werden. Da die Entschädigung direkt dem Geschädigten zu Gute kommt, stellte sie eine gute Alternative zu der sonst üblichen ...