Die private Unfallversicherung erbringt Leistungen, wenn der Versicherte durch einen Unfall einen bleibenden körperlichen Schaden erleidet. Die Bedingungswerke sehen dabei jedoch regelmäßig vor, dass bei sogenannten Bewusstseinsstörungen keine Leistungen erbracht werden müssen.
Das OLG Bamberg (Beschluss vom 08.12.2010, Az.: 1 U 120/10) hatte über einen Fall zu entscheiden, bei dem sich der ...