Unfallgeschädigte, deren Fahrzeug im Rahmen der sogenannten 130-Prozent-Grenze repariert werden, müssen mit Einschränkungen bei der Schadensregulierung rechnen.
Wird ein PKW bei einem Verkehrsunfall beschädigt, kann der Geschädigte das Fahrzeug stets reparieren lassen, solange die voraussichtlichen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht überschreiten. Der Wiederbeschaffungswert stellt ...