Diese Frage beschäftigte jüngst den BGH (Entscheidung vom 23.05.2007, Az. VIII ZR 138/06), denn die ortsübliche Vergleichsmiete wird normalerweise als Quadratmetermietzins (z. B. 5,25 €/m²) angegeben. Insofern können sich hierbei nicht unerhebliche Abweichungen ergeben, die eine Mieterhöhung ermöglichen oder ausschließen.
Der BGH hat die o.g. Frage in Anknüpfung an seine Rechtsprechung zur ...