Das neue Pflegzeitgesetz tritt am 01.07.2008 in Kraft. Es soll Beschäftigten die Möglichkeit geben, nahe pflegebedürftige Angehörige zu Hause zu pflegen.
§ 2 PflegeZG räumt Beschäftigten einen Anspruch auf kurzfristige Arbeitsbefreiung bis zu zehn Arbeitstagen ein. Voraussetzung hierfür ist, dass ein naher Angehöriger unerwartet zum Pflegefall wird. Zu den nahen Angehörigen zählen Großeltern, ...