In den vergangenen Tagen berichtete die Tagesschau von der Studie „Freizeitmonitor 2012“, nach der Deutsche in ihrer Freizeit lieber Daheimbleiben. Wer sich dennoch eine Flugreise gönnt, wird sich freuen, denn der Bundesgerichtshof (BGH, vgl. Urteil v. 28.08.2012, Az.: X 128/11) stärkt nunmehr erneut die Rechte von Flugreisenden.
Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Am 7. Februar 2009 ...