Lebenspartner, die bereits nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) verheiratet waren und nach Inkrafttreten des Eheöffnungsgesetzes (EheöffnungsG) im November 2017 die vormalige Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln, haben die Möglichkeit, rückwirkend eine Zusammenveranlagung nach dem Splittingtarif zu beantragen. Dies gilt auch dann, wenn bereits für die vorangegangenen Zeiträume ...