Das BSG hat in mehreren Urteilen am 12.11.2008 noch einmal bekräftigt, dass Beiträge zur Krankenversicherung aus der Kapitalauszahlung einer Lebensversicherung nicht nur dann zu zahlen sind, wenn der Arbeitgeber diese als Direktversicherung für seinen Arbeitnehmer abgeschlossen hat, sondern auch dann, wenn der Arbeitnehmer diese allein fortgeführt hat.
Geklagt hatten in allen Fällen Arbeitnehmer, ...