Bei einem Freispruch oder einem ansonsten nicht den Erwartungen der Staatsanwaltschaft entsprechenden Urteil kann diese Rechtsmittel einlegen. Gleichermaßen kann der Angeklagte Rechtsmittel einlegen, wenn ihn das Urteil beschwert.
Mögliche Rechtsmittel gegen ein Urteil eines Amtsgerichts sind die Berufung zum Landgericht oder die Revision zum Oberlandesgericht, während gegen ein erstinstanzliches ...