Unfallauto nicht zu schnell verkaufen, hieß es am 09.07.2005 in einer hiesigen Zeitung. Im Artikel folgte dann die Empfehlung der Zeitung, nach einem unverschuldeten Unfall mit Totalschaden des eigenen Wagens mit dem Verkauf des Unfallwagens so lange zu warten, bis das O.K. der Versicherung des Unfallgegners eingetroffen ist.
Zitiert wurde dabei eine Entscheidung des Landgerichts Köln, die im ...