Immer häufiger müssen sich Gerichte auch mit der Frage beschäftigen, wer die Fahrtkosten für den Umgang bezahlt, insbesondere wenn größere Entfernungen zwischen den Kindern und dem Umgangsberechtigten zurückzulegen sind.
Nachdem der Bundesgerichtshof im Jahr 2005 bereits festgestellt hatte, dass die mit der Ausübung des Umgangsrechts verbundenen Kosten unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen ...