Alkoholgenuss und das Führen eines Kraftfahrzeuges schließen sich oftmals aus. Dies musste der Fahrer eines vollkaskoversicherten Fahrzeuges nunmehr nach einer (noch nicht rechtskräftigen) Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden erfahren (Urteil vom 15.09.2010, Az.: 7 U 466/10). Was war passiert?
Der Versicherungsnehmer fuhr in stark alkoholisiertem Zustand (2,70 ‰) mit seinem Pkw und ...