Verkehrsrecht

Hinweise und Rechtsprechungen

Bußgeldvorwürfe im Straßenverkehr verjähren in der Regel drei Monaten nach der Tat – es sei denn, der Lauf dieser Verjährung wird durch bestimmte Maßnahmen der Verwaltungsbehörde unterbrochen. Der § 33 des Ordnungswidrigkeitengesetzes beinhaltet verschiedene Unterbrechungsmöglichkeiten, wie z. B. die erste Vernehmung des Betroffenen, die Beauftragung eines Sachverständigen oder den Erlass eines ...

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